Jugendschutz § 10 JuSchG
Am 01. April 2016 ist eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz fordert von Händlern, die Tabak verkaufen, zwingend eine Altersprüfung durchzuführen. Wir fühlen uns dem Jugendschutz sehr verpflichtet und wenden dieses Gesetz nun ebenfalls auf alle Tabak, Dampfpaste, Dampfsteine und e-Liquids an.
Deshalb müssen sich nicht nur Neukunden, sondern leider auch bereits registrierte Nutzer, die ein Produkt aus den oben genannten Bereichen kaufen möchten, einer Verifikation ihres Alters unterziehen. Hierzu ist es notwendig, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Sobald das System eine Unstimmigkeit entdeckt, fehlt die Authentifizierung.
Die Übermittlung der zur Altersprüfung erforderlichen Daten erfolgt natürlich nach den strengen Richtlilien des Datenschutzgesetzes und muss pro registriertem Kunden nur ein einziges Mal durchgeführt werden. Im Zuge des Schutzes Jugendlicher und Kinder bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme und bedanken uns für ihre Mithilfe.
Zusätzlich findet bei der Zustellung der Ware eine Altersprüfung statt, d.h. der Zusteller, bei uns DHL, darf nur an volljährige Personen eine Lieferung, die Tabak, Dampfpaste, Dampfsteine oder e-Liquids enthält, übergeben. Dazu können sie sich z.b. mit ihrem Personalausweis oder Reisepass legitimieren.
Dies bedeutet leider aber auch, dass eine Lieferung an eine Packstation oder vereinbarte Ablageorte nicht mehr möglich ist! Hier ist eine Aktualisierung der Lieferadresse ggf. notwendig.